Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

DUFO, wer sind wir?

Der Dienst für Unterhaltsforderungen (DUFO) wurde als Teil des FÖD Finanzen gegründet (Gesetz vom 21. Februar 2003).

Der DUFO gehört zur Generalverwaltung Einnahme und Beitreibung.

Der DUFO wurde gegründet, um folgende Probleme zu lösen:

  • Armutsbekämpfung wegen Nichtzahlung des Unterhalts an Kinder und Ex-Partner
  • die Nichtvollstreckung von Gerichtsurteilen und notarieller Urkunden

Wenn Ihr Unterhalt nicht gezahlt wurde, können Sie als Unterhaltsberechtigter (d. h. demjenigen, der den Unterhalt bekommt) einen Antrag beim DUFO stellen.

Der DUFO wird dann:

  • den monatlichen Unterhalt (und die Rückstände) vom Unterhaltspflichtigen (d. h. demjenigen, der den Unterhalt zahlen muss) fordern.
  • Ihnen gegebenenfalls Vorschüsse auf den monatlichen Unterhalt zahlen.

Wichtig zu wissen ist, dass:

  • der DUFO über alle Ausführungsmaßnahmen, die Ihnen als Unterhaltsberechtigte(r) zuerkannt sind, verfügt,
  • der DUFO nicht automatisch eingreift: Sie müssen dazu einen Antrag einreichen und bestimmte Bedingungen erfüllen,
  • der DUFO alle Informationen über die Vermögenslage des Unterhaltspflichtigen einholen darf,
  • über die Beihilfe des DUFO hinaus die unterhaltspflichtige Person wegen Nichtzahlung des Unterhalts strafrechtlich verfolgt werden kann.