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Abbruch

Erklärungsformular 43B: Abbrucharbeiten

Abbruch

  • Ich habe ein unbewegliches Gut ganz oder teilweise abgerissen. Wie und wann muss ich dies beim Kataster melden?

    Sie müssen dem Dienst, der für die Gemeinde zuständig ist, in der sich das Gut befindet, mitteilen, dass die Arbeiten beendet sind. Diese Mitteilung muss innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten erfolgen.

    In vielen Fällen erhalten Sie ein Schreiben mit einem Formular, um die Erklärung einzureichen. Sie haben kein Schreiben erhalten? Dann müssen Sie spontan eine Erklärung abgeben.

    1. Füllen Sie das Erklärungsformular 43B:  Abbrucharbeiten (PDF, 620.22 KB) aus.
    2. Senden Sie es an den FÖD Finanzen:
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    1. Melden Sie sich in MyMinfin an.
    2. Gehen Sie die verschiedenen Schritte durch.

    Post

    Senden Sie das Antragsformular in einem ausreichend frankierten Umschlag an eines der Scanningcenter des FÖD Finanzen. Die Briefkastennummer hängt von der Gemeinde ab, in der Ihr Gut liegt. Sie finden die Adressangaben in dieser Liste.

    Bei Nichteinreichung dieser Erklärung riskieren Sie eine Verwaltungsstrafe bzw. eine strafrechtliche Sanktion.

  • Ich habe von der Verwaltung ein Erklärungsformular 43B erhalten, aber die Abbrucharbeiten sind noch nicht beendet. Was muss ich tun?

    Wenn die Abbrucharbeiten noch nicht beendet sind, geben Sie auf dem Erklärungsformular das Datum an, an dem die Arbeiten voraussichtlich beendet sein werden.

  • Ich habe von der Verwaltung ein Erklärungsformular 43B erhalten, aber ich bin nicht mehr Eigentümer. Was muss ich tun?

    Senden Sie das Erklärungsformular 43B zusammen mit einem Verkaufsnachweis an die Dienststelle, die auf dem Formular angegeben ist.

  • Mein unbewegliches Gut (oder ein Teil desselben) wurde infolge einer Katastrophe zerstört. Wie und wann muss ich dies dem Katasteramt melden?

    Wenn infolge einer Katastrophe Schäden an Ihrem unbeweglichen Gut entstanden sind, können Sie sich für eine Ermäßigung des Immobiliensteuervorabzugs an die Dienststellen der Region wenden, in der das Gut liegt.

    Nur wenn Ihr unbewegliches Gut so stark beschädigt ist, dass sicher von einer Wertminderung auszugehen ist, müssen Sie auch bei der Verwaltung Aufmaße & Bewertungen eine Erklärung einreichen, um das Katastereinkommen neu schätzen zu lassen. Verwenden Sie hierfür das Erklärungsformular 43B für Abbrucharbeiten.