Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Vermietung und MwSt.

Sie vermieten oder beabsichtigen, ein unbewegliches Gut zu vermieten, für das Sie selbst Bau- oder Renovierungsarbeiten durchführen möchten

Unter bestimmten Bedingungen kann diese Vermietung eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Wenn dies der Fall ist, werden Sie zum MwSt.-Pflichtigen.

Dies bedeutet insbesondere, dass bei der Durchführung solcher Arbeiten eine MwSt.-Identifikationsnummer zugewiesen wird und Sondererklärungen eingereicht werden müssen, um die auf den Wert der Arbeiten geschuldete MwSt. zu zahlen.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor der Durchführung solcher Arbeiten mit dem für Ihren Wohnsitz zuständigen MwSt.-Dienst in Verbindung zu setzen.

Sie vermieten eine Garage, Box oder einen Fahrzeugstellplatz

Sie werden im Grunde zum MwSt.-Pflichtigen.

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