MwSt.-Abzug auf Ausgaben für gemischt (beruflich und privat) genutzte Fahrzeuge: Anpassung der halbpauschalen Berechnungsmethode für 2020
Worum handelt es sich?
Eine der drei Methoden zur Berechnung der MwSt. für die berufliche Nutzung von Fahrzeugen ist die „halbpauschale“ Methode.
Außergewöhnliche Umstände im Zusammenhang mit Ausgangsbeschränkungen und Telearbeit verfälschen die Formel dieser Berechnungsmethode.
Aus diesem Grund gestattet der Minister der Finanzen, Vincent Van Peteghem, den Steuerpflichtigen, die normalerweise diese Berechnungsmethode anwenden, ihr Recht auf Vorsteuerabzug auf der Grundlage der allgemeinen Pauschale von 35 % (= die so genannte „pauschale“ Methode) auszuüben.