Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer des 4. Quartals / des Monats Dezember 2020
Worum handelt es sich?
Sie müssen im Dezember dieses Jahres als Mehrwertsteuerpflichtiger keine MwSt.-Anzahlung leisten.
Sie müssen Raster 91 in Ihrer Erklärung also nicht ausfüllen:
- für das 4. Quartal 2020 (wenn Sie vierteljährliche Erklärungen hinterlegen) oder
- für Dezember 2020 (wenn Sie monatliche Erklärungen hinterlegen).
Sie müssen den Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer, der sich aus der letzten periodischen Erklärung von 2020 ergibt und in Raster 71 eingetragen wurde, spätestens am 20. Januar 2021 zahlen.