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Steuerpflichtige mit Sitz in der Europäischen Union - Erstattung der belgischen MwSt.

Die Erstattung der belgischen MwSt. als Steuerpflichtiger mit Sitz in der Europäischen Union (Belgien ausgenommen) beantragen

  • Kann ich die Erstattung der belgischen MwSt. beantragen?

    Ja, vorausgesetzt:

    • Ihr Unternehmen ist nicht in Belgien registriert. Wenn Ihr Unternehmen Güter in Belgien kauft, um sie weiterzuverkaufen, muss es sich in bestimmten Fällen in Belgien beim FÖD Finanzen registrieren (senden Sie eine E-Mail an foreigners.team1@minfin.fed.be). In diesem Fall müssen Sie die Erstattung der MwSt. in Belgien über Ihre MwSt.-Erklärung in Belgien beantragen.
    • die in Belgien getätigten Ausgaben erfolgten ausschließlich zu beruflichen Zwecken. Die MwSt. auf private Ausgaben wird nicht erstattet.

    MwSt.-Einheiten

    Nur die Mitglieder einer MwSt.-Einheit können einen Antrag auf Erstattung der in Belgien entrichteten MwSt. einreichen.

    Ab dem 1. Januar 2022 (Datum der Einreichung) werden von der MwSt.-Einheit selbst eingereichte Anträge von Amts wegen abgelehnt und müssen erneut von dem Mitglied der MwSt.-Einheit eingereicht werden, an das die von der Erstattung betroffenen Rechnungen gerichtet wurden.

  • Wie kann ich die Erstattung der belgischen MwSt. beantragen?

    Sie müssen die Erstattung in dem Mitgliedstaat beantragen, in dem Ihr Unternehmen niedergelassen ist, und zwar über die Anwendung dieses Mitgliedstaats.

    Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

  • Welche Dokumente muss ich meinem Antrag beifügen?

    1. Die Kopien der Rechnungen.
      Diese Rechnungen müssen detailliert sein (z. B. keine zusammenfassende Rechnung pro Monat). Anderenfalls werden sie abgelehnt (Art. 8 des Königlichen Erlasses Nr. 56).
    2. Im Falle der Einfuhr fügen Sie bitte eine Kopie der Rechnung sowie des diesbezüglichen Einfuhrdokuments bei.
    3. Die Kopien der erhaltenen Gutschriften.
    4. Eine Kopie des Vertrags, wenn sich die Rechnung auf einen Vertrag bezieht. 

    Wie kann ich die Bearbeitung meines Antrags beschleunigen? 

    Wenn wir nicht alle Angaben erhalten, um Ihren Antrag zu bearbeiten, können wir Sie um zusätzliche Auskünfte ersuchen. Dadurch verzögert sich das Verfahren und damit auch Ihre Erstattung (um zusätzlich 2 bis 4 Monate). 

    Machen Sie daher so genaue Angaben wie möglich: Beschreiben Sie die Tätigkeit Ihres Unternehmens und geben Sie den Grund für den Kauf von Gütern und/oder Dienstleistungen in Belgien an. Geben Sie ebenfalls an, ob diese Güter weiterverkauft wurden. 

    Wir bitten Sie, Ihrem Antrag folgende Dokumente beizufügen:

    Art der Ausgabe Einzureichendes Dokument
    Kosten in Bezug auf LKWs (Verkehrsgesellschaften)

    In Ihrem 1. Antrag auf Erstattung und bei Änderung der Fahrzeuge:

    • die Anzahl LKWs, die Sie besitzen (zum Beispiel, indem Sie eine Kopie Ihrer Bilanz hinzufügen, in der die LKWs aufgeführt sind)
    • die Kopien der LKW-Zulassungsbescheinigungen
    Kosten in Bezug auf einen Kleintransporter
    • die Kopie der Zulassungsbescheinigung
    • oder bei mehr als 10 Fahrzeugen: eine Liste der Fahrzeuge der Gesellschaft (Marke, Modell, Typ [N1, N2 usw.], Kennzeichen)

    Kosten in Bezug auf einen PKW

    • die Kopie der Zulassungsbescheinigung
    Restaurant- und Hotelkosten
    • der Nachweis, dass die Ausgabe im Rahmen einer Lieferung von Gütern oder einer Dienstleistung getätigt wurde, d. h. die Verkaufsrechnung oder der Vertrag
    • die Personalien der Person, die die Ausgabe getätigt hat, und ihre Funktion innerhalb des Unternehmens
    Schulung in Belgien, an der eines Ihrer Personalmitglieder teilgenommen hat 
    • das Dokument, das belegt, dass diese Person im Unternehmen angestellt ist
    Ankauf von Gütern in Belgien mit anschließendem Wiederverkauf dieser Güter
    • eine Kopie der Verkaufsrechnung dieser Güter
    Ausgaben im Zusammenhang mit dem Bau eines Gebäudes für einen Kunden in Belgien
    • eine Kopie der Verkaufsrechnung für die in Belgien ausgeführten Tätigkeiten

  • Wann kann die Erstattung der belgischen MwSt. beantragt werden?

    Der Antrag auf Erstattung der MwSt. für ein Kalenderjahr ist spätestens bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres zu stellen.

    Eine Verlängerung ist nicht möglich, daher raten wir Ihnen, mit der Einreichung Ihres Antrags nicht bis zum Ende dieser Frist zu warten.

    Beispiel: Für die Rechnungen von 2021 können Sie eine Erstattung bis zum 30. September 2022 beantragen.

  • Wie viele Anträge kann ich pro Jahr stellen? Was ist der Mindestbetrag?

    Maximal 5 Anträge

    Sie können maximal 5 Anträge für die Ausgaben eines Kalenderjahres einreichen.

    Der Zeitraum, auf den in Ihrem Antrag Bezug genommen wird, kann:

    • entweder mehrere Monate: mindestens 3 Monate und maximal 11 Monate
    • oder ein Kalenderjahr sein

    Anträge über mehrere Monate

    Die Zeiträume für die Erstattung der ausländischen MwSt. dürfen sich nicht überschneiden. Sie können beispielsweise nicht einen Antrag für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März und einen anderen für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai einreichen.

    Erstattungsanträge können sich auf einen Zeitraum von weniger als drei Monaten beziehen, wenn es sich bei diesem Zeitraum um den Rest eines Kalenderjahres handelt (d. h. November und Dezember oder Dezember). Wenn Sie beispielsweise bereits zwei Anträge für einen Zeitraum von jeweils 5 Monaten gestellt haben, können Sie einen Antrag für zwei Monate stellen.

    Antrag über ein Kalenderjahr

    Sie können einen Antrag, der sich auf das gesamte Jahr bezieht, nach Jahresende einreichen. Dieser Antrag darf nur MwSt.-Beträge enthalten, die nicht bereits in gestellten Anträgen auf Erstattung enthalten sind.

    Mindestbetrag/-beträge pro Antrag

    Wenn sich Ihr Antrag auf einen Zeitraum zwischen 3 und 11 Monaten bezieht, liegt der Mindestbetrag bei 400 Euro.

    Wenn sich Ihr Antrag auf einen Zeitraum von einem Kalenderjahr oder auf den Rest eines Kalenderjahres bezieht, liegt der Mindestbetrag bei 50 Euro.

    Beläuft sich der erstattungsfähige Betrag nach der Bearbeitung des Antrags auf weniger als 50 Euro, erfolgt keine Erstattung.

  • Welche Frist gilt für die Erstattung?

    Spätestens 4 Monate nach Eingang Ihres Antrags senden wir Ihnen eine Entscheidung. Müssen zusätzliche Informationen angefordert werden, kann diese Frist auf 6 oder 8 Monate verlängert werden.

    Wir setzen Sie per E-Mail von der Entscheidung in Kenntnis.

    Sobald die Entscheidung getroffen wurde (und wenn diese positiv ausfällt), wird der Betrag innerhalb von 10 Werktagen zurückerstattet.

    Haben Sie eine Frage zu Ihrer Erstattung? Kontaktieren Sie uns und geben Sie die Referenznummer an, die Sie per E-Mail nach der Einreichung Ihres Antrags auf Erstattung erhalten haben.

  • In welchen Fällen wird die Erstattung begrenzt oder abgelehnt?

    Aufgrund verordnungsrechtlicher Beschränkungen

    • Die MwSt. für Kraftfahrzeugkosten ist auf 35 % begrenzt (Kraftstoff usw.).
    • Die MwSt. für Kleintransporterkosten ist auf 85 % begrenzt (Kraftstoff usw.).
    • Die MwSt. für Restaurant- und Hotelkosten wird nicht erstattet (Art. 45 § 3 Nr. 3 des MwSt.-Gesetzbuches).
      Außer wenn die Restaurant- und Hotelkosten von den Personalmitgliedern im Rahmen einer Lieferung von Gütern oder einer Dienstleistung gemacht wurden (Art. 45 § 3, Nr. 3 des MwSt.-Gesetzbuches). In diesem Fall müssen Sie den Nachweis über die Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen (Verkaufsrechnung oder Vertrag) beifügen und die Personalien der Person, die die Ausgabe getätigt hat, sowie ihre Funktion innerhalb des Unternehmens angeben.
    • Wenn die belgische MwSt. nicht geschuldet ist, erstatten wir sie nicht. In diesem Fall müssen Sie die Erstattung von Ihrem Lieferer verlangen (Gutschrift und neue Rechnung).
    • Ein Kassenzettel reicht nicht aus, um die Erstattung zu erhalten.

    Wenn Ihr Unternehmen ein beschränktes Recht auf Vorsteuerabzug hat

    Wenn Ihr Unternehmen in dem Land, in dem es ansässig ist, ein beschränktes Recht auf Vorsteuerabzug hat, gilt diese Einschränkung auch für die Erstattung der belgischen MwSt.

    Dies ist zum Beispiel der Fall für die Finanzinstitute, die Versicherungsgesellschaften und den Immobiliensektor.

    Wenn Ihr Unternehmen betroffen ist, vermerken Sie den Pro-rata-Satz des Abzugs in Ihrem Antrag auf Erstattung.