Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Glücksspiele

Die Kategorie Glücksspiele umfasst nur Sicherheitsleistungen, die von der Kommission für Glücksspiele verlangt werden. Für die Gewährung bestimmter Bewilligungen (A - A+, B - B+, E, F1-F1+) verlangt die Kommission für Glücksspiele die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung. Der Betrag der Sicherheitsleistung hängt von der Art der Genehmigung ab.

Betreiber von Casinos oder Spielhallen, Wettveranstalter, Lieferer oder Hersteller von Spielautomaten müssen ihre Sicherheitsleistung in dieser Kategorie hinterlegen.

Anmerkung: Andere Einrichtungen wie die Nationallotterie können ebenfalls eine Sicherheitsleistung für den Vertrieb ihrer Produkte verlangen. Diese Regel gilt unter anderem für die Verkaufsstellen der Nationallotterie. Diese müssen beim Hinterlegen der Sicherheitsleistung die Kategorie „caution demandée par une instance publique“ auswählen.

Zur Anwendung e-DEPO  Nähere Informationen zu e-DEPO  

Verfahren

  1. Verbinden Sie sich über MyMinfin mit unserer Anwendung e-DEPO (externer Link).
  2. Legen Sie unter der Kategorie „Caution jeux de hasard“ eine neue Akte an und folgen Sie den Anweisungen.

Sie bezahlen keine Kosten. Die Hinterlegungs- und Konsignationskasse bietet diesen Dienst vollkommen kostenlos an. Die Zinsen werden alljährlich am Fälligkeitsdatum berechnet und über e-DEPO ausgezahlt.

Erstattung

Nach dem Erbringen der Leistung bzw. nach der Lieferung müssen Sie bei der Kommission für Glücksspiele die Erstattung des Betrags der Sicherheitsleistung beantragen.

Dann kann die Kommission für Glücksspiele direkt über e-DEPO die Erstattung beantragen. Dies ist der schnellste Weg, um die Sicherheitsleistung zurückzuerhalten.