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Ergänzende Pension für Unternehmensleiter

Berechnung der Obergrenze von 80 %

Worum handelt es sich?

In Bezug auf die Berechnung der Obergrenze von 80 % im Falle ergänzender Pensionen von Unternehmensleitern für das Jahr 2020 werden die Monate nicht berücksichtigt, in denen der Unternehmensleiter keine Vergütung erhalten und vorübergehend Überbrückungsmaßnahmen in Anspruch genommen hat.

Der Teil der Prämie, der die Obergrenze von 80 % aufgrund der geringeren Jahresvergütung des Unternehmensleiters übersteigt, kann als eine Art Vorschuss auf die Prämie angesehen werden, die im Laufe des folgenden Geschäftsjahres gezahlt werden muss.

Weitere Informationen hierzu