Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Empfangskosten

Veranstaltungssektor: vollständige Abzugsfähigkeit von Empfangskosten

Worum handelt es sich?

Zur Unterstützung des besonders stark von der Krise betroffenen Veranstaltungssektors sind Empfangskosten, die im Rahmen der Erwerbstätigkeit entstehen, vorübergehend vollständig abzugsfähig.

Weitere Informationen hierzu