Veranstaltungssektor: vollständige Abzugsfähigkeit von Empfangskosten
Worum handelt es sich?
Zur Unterstützung des besonders stark von der Krise betroffenen Veranstaltungssektors sind Empfangskosten, die im Rahmen der Erwerbstätigkeit entstehen, vorübergehend vollständig abzugsfähig.