Vorübergehende Maßnahme zur Vermeidung von Steuererhöhungen
Worum handelt es sich?
Steuerpflichtige, die aufgrund der COVID-19-Krise nicht über ausreichende flüssige Mittel für Ihre Vorauszahlungen im April 2020 oder im Juli 2020 verfügen, können einer Steuererhöhung infolge ausbleibender oder unzureichender Vorauszahlungen unterliegen.
Um dies zu vermeiden, wurden die Vergünstigungsprozentsätze für geleistete Vorauszahlungen in Bezug auf Teilzahlungen im Oktober und Dezember 2020 für bestimmte Steuerpflichtige vorübergehend erhöht.