Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Fakturierungsregeln

Seit dem 1. Juli 2021 müssen Sie für alle Umsätze, die Sie im OSS angeben, die Fakturierungsregeln des Mitgliedstaates der Identifizierung (und nicht des Verbrauchsmitgliedstaats) anwenden, unabhängig von der verwendeten Regelung (Nicht-EU-Regelung, EU-Regelung und Einfuhrregelung).