Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Beginn, Änderung und Einstellung der Tätigkeit

Wenn Sie eine MwSt.-Tätigkeit beginnen, ändern oder einstellen, müssen Sie das Formular 604A, 604B bzw. 604C einreichen.

Um Ihre Verwaltungsschritte in Sachen MwSt. zu vereinfachen und den Status Ihres Antrags einsehen zu können, müssen Sie diese Formulare (seit dem 12. Juli 2021) unbedingt online einreichen.


Ihr Formular 604A, 604B oder 604C online einreichen  

Wählen Sie bei der Anmeldung als Identifizierungsmethode „Im Namen eines Unternehmens“.
 

Probleme mit dem Zugang? Konsultieren Sie unsere FAQ.
 

Beginn, Änderung und Einstellung der Tätigkeit

  • Was muss ich tun, bevor ich eine Tätigkeit beginne?

    Sie müssen zwei Schritte erledigen:

    1. Anforderung einer Unternehmensnummer
    2. Antrag auf Mwst.-Identifikation
       

    Anforderung einer Unternehmensnummer

    Sie müssen zunächst bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) eine Unternehmensnummer beantragen.

    • Sie sind eine natürliche Person?
      über einen zugelassenen Unternehmensschalter Ihrer Wahl
       
    • Sie sind eine juristische Person?
      über die Kanzlei des zuständigen Unternehmensgerichts
    • Sie sind eine Gesellschaft oder Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit?
      • Sie streben eine Gewinnausschüttung an?
        über einen zugelassenen Unternehmensschalter
         
      • Sie streben keine Gewinnausschüttung an?
        über den zuständigen Teams Aktenverwaltung.
        Die Kontaktinformationen Ihres zuständigen Teams Aktenverwaltung finden Sie im Leitfaden der Dienststellen > Profi > Erklärung > MwSt.-Erklärung > Gemeinde > Kategorie „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“.

    Die nicht in Belgien niedergelassenen Steuerpflichtigen, die sich bei der MwSt.-Verwaltung identifizieren lassen müssen, müssen sich unmittelbar an das Zentrum für besondere Angelegenheiten (Leitfaden der Dienststellen > International > Erklärung > MwSt.-Erklärung - ausländischer Steuerplichtiger > Land: Andere > Kategorie „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“) wenden.

    Antrag auf MwSt.-Identifikation

    Reichen Sie Ihren Antrag auf MwSt.-Identifikation ein, mindestens zwei Tage nach der Eintragung Ihres Unternehmens in die ZDU, aber bevor Sie mit Ihrer Wirtschaftstätigkeit beginnen.

    • Vervollständigen Sie den Antrag auf MwSt.-Identifikation (Formular 604A): Sie können nur ausnahmsweise einen (begründeten) Abweichungsantrag bei Ihrem Team Aktenverwaltung (Leitfaden der Dienststellen > „Profi“ > „Erklärung“ > „MwSt.-Erklärung“ > Gemeinde > Kategorie = „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“) stellen, wenn Sie nicht über die erforderlichen EDV-Mittel verfügen, um sich in der Anwendung anzumelden.
    • Ihr Team Aktenverwaltung wird Ihre Unternehmensnummer als MwSt.-Identifikationsnummer aktivieren und Sie davon in Kenntnis setzen:
      • über eine Mitteilung in Ihrer eBox (mit Verweisung auf das Schreiben in MyMinfin), 
      • per Einschreiben, wenn Sie die Mitteilung in Ihrer eBox nicht geöffnet haben.
  • Was muss ich unternehmen, wenn ich meine Tätigkeit oder meine Angaben ändern möchte?

    Sobald Sie Informationen ändern, die im Antrag auf MwSt.-Identifikation enthalten waren (steuerliche Adresse, Besteuerungsregelung, Kontonummer usw.), müssen Sie diese innerhalb eines Monats mitteilen, indem Sie eine Erklärung über Änderung einer MwSt.-Identifikation (Formular 604B) einreichen.  

    Für Änderungen, die bereits mitgeteilt wurden und bei der ZDU registriert sind (z. B. Änderungen der Rechtsform, des Wohnsitzes, des Gesellschaftssitzes usw.), brauchen Sie kein Formular 604B einzureichen.

    • Vervollständigen Sie die Erklärung über Änderung einer MwSt.-Identifikation (Formular 604B): Sie können nur ausnahmsweise einen (begründeten) Abweichungsantrag bei Ihrem Team Aktenverwaltung (Leitfaden der Dienststellen > „Profi“ > „Erklärung“ > „MwSt.-Erklärung“ > Gemeinde > Kategorie = „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“) stellen, wenn Sie nicht über die erforderlichen EDV-Mittel verfügen, um sich in der Anwendung anzumelden.
    • Ihr Team Aktenverwaltung ändert Ihre Angaben nötigenfalls oder nimmt gegebenenfalls Kontakt mit Ihnen auf.

    Anmerkungen

    • Für Änderungen in Bezug auf Bezeichnung, Adresse oder Mitglieder: Die Gesellschaften und Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit, die Gewinne ausschütten möchten, müssen sich an einen zugelassenen Unternehmensschalter wenden.
       
    • Wenn Sie zur Steuerbefreiungsregelung wechseln möchten, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. 

      Sie müssen Ihren Antrag:
      • für ein Inkrafttreten am 1. Juli vor dem 1. Juni einreichen,
      • für ein Inkrafttreten am 1. Januar vor dem 15. Dezember einreichen.
         
      Anmerkung: Wenn Sie die Steuerbefreiungsregelung nicht mehr anwenden möchten, können Sie diese erst wieder ab dem 1. Januar des dritten Jahres nach Ihrer Regelungsänderung in Anspruch nehmen.
  • Was muss ich tun, wenn ich meine Tätigkeit einstelle?

    • Vervollständigen Sie innerhalb eines Monats die Erklärung über Tätigkeitseinstellung (Formular 604C): Sie können nur ausnahmsweise einen (begründeten) Abweichungsantrag bei Ihrem Team Aktenverwaltung (Leitfaden der Dienststellen > „Profi“ > „Erklärung“ > „MwSt.-Erklärung“ > Gemeinde > Kategorie = „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“) stellen, wenn Sie nicht über die erforderlichen EDV-Mittel verfügen, um sich in der Anwendung anzumelden.
    • Ihr Team Aktenverwaltung wird Ihre Unternehmensnummer als MwSt.-Identifikationsnummer aktivieren und Sie davon in Kenntnis setzen:
      • über eine Mitteilung in Ihrer eBox (mit Verweisung auf das Schreiben in MyMinfin), 
      • per Einschreiben, wenn Sie die Mitteilung in Ihrer eBox nicht geöffnet haben.
  • Kann ich meine MwSt.-Identifikation auf ein anderes Unternehmen übertragen?

    In Belgien ist eine Übertragung der MwSt.-Identifikation nicht möglich.

    Als Unternehmen (natürliche oder juristische Person) können Sie jedoch:

    • einen Teil Ihrer oder alle Ihre Tätigkeiten auf ein anderes Unternehmen übertragen.
    • einen Teil der oder alle Tätigkeiten von einem anderen Unternehmen übernehmen.

    Sie behalten Ihre MwSt.-Identifikation, wenn Sie andere Tätigkeiten übernehmen. 

    Weitere Informationen im MwSt.-Kommentar - Kapitel 16. Besondere Topics - Abschnitt 6. Abtretung eines Gesamtvermögens oder eines Teilbetrieb.

  • Wie werden meine Daten als Steuerpflichtiger in MIAS (europäisches Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem) übernommen?

    Indem Sie Ihre MwSt.-Nummer in die Anwendung MIAS (VIES) eingeben, können alle Wirtschaftspartner deren Gültigkeit überprüfen und haben Zugang zu folgenden Daten:

    • Ihrem Namen
    • Ihrer Adresse

    Achtung! Üben Sie Ihre wirtschaftliche Tätigkeit an einer anderen Adresse (Betriebssitz) als Ihrem Steuerwohnsitz (Privatadresse) aus? Damit die Berufsadresse diejenige ist, die in MIAS angezeigt wird, müssen Sie uns diese mitteilen:

    Ist dies nicht der Fall, wird Ihr Steuerwohnsitz (Privatadresse) in MIAS angezeigt.