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Spenden an ukrainische Bürger

Infolge der Krise in der Ukraine, die am 24. Februar 2022 begann, möchten einige belgische Unternehmen materielle Unterstützung leisten, indem sie Güter an ukrainische Bürger senden, die vor Ort geblieben oder in andere Länder geflüchtet sind. Weitere Spenden können auch an Ukrainer verteilt werden, die infolge der Krise nach Belgien geflüchtet sind.

Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände müssen spendende Steuerpflichtige die auf diese Spenden abgezogene MwSt. nicht berichtigen. Grundlage hierfür ist Punkt 6 des Rundschreibens 2017/C/32 vom 29.05.2017 über Proben und Werbegeschenke, Werbeartikel und andere Güter, die unentgeltlich verteilt werden. Um jegliche Form von Missbrauch zu vermeiden, unterliegt diese Maßnahme bestimmten Bedingungen.

Spenden an ukrainische Bürger

  • Kann ich unentgeltlich Güter spenden, um den von der Krise betroffenen Ukrainern zu helfen, ohne die von mir abgezogene MwSt. zurückzahlen zu müssen?

    Ja, unter bestimmten Bedingungen. Als MwSt.-Pflichtige(r) können Sie Güter spenden, die zum Verkauf bestimmt waren.

    Wenn alle erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, hat Ihre Spende keine Folgen in Sachen MwSt.

    Die Spende muss stets unentgeltlich erfolgen, und zwar auf allen Ebenen, vom spendenden Steuerpflichtigen bis hin zu den von der Krise betroffenen ukrainischen Bürgern.

    Sie dürfen unter keinen Umständen Anspruch auf eine Vergütung jeglicher Art erheben.

  • An wen darf ich im Rahmen dieser Krise Güter spenden?

    Um sicherzustellen, dass die gespendeten Güter tatsächlich den von der Krise betroffenen Ukrainern (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) zugutekommen, sollten die Spenden ausschließlich über:

    • die Botschaft der Ukraine, 
    • belgische öffentliche Einrichtungen, die Spenden für ukrainische Bürger sammeln (Gemeinden, ÖSHZ usw.), 
    • das Belgische Rote Kreuz,
    • belgische NRO, die auf die internationale humanitäre Hilfe spezialisiert sind, wie die Mitglieder des Konsortiums 12-12, erfolgen. 

    Diese Einrichtungen müssen sich ausdrücklich schriftlich verpflichten, die Spenden ausschließlich an die von der Krise betroffenen ukrainischen Bürger zu verteilen. Sie können jedoch auf andere humanitäre Einrichtungen zurückgreifen, um diese Spenden zu verbringen.

    Um eventuelle Missbräuche zu verhindern, ermöglicht Ihnen diese Maßnahme nicht:

    • Spenden an (Gruppierungen von) Privatpersonen zu tätigen, die selbst Güter an Ukrainer verteilen oder die ukrainische Flüchtlinge in Belgien aufnehmen,
    • direkte Spenden an von der Krise betroffene ukrainische Bürger zu tätigen.
  • Welche Güter darf ich spenden?

    Grundsätzlich geht es nur um Güter, die normalerweise zum Verkauf bestimmt waren.

    Wir akzeptieren jedoch, dass auch andere Güter Gegenstand einer Spende sein können, z. B.:

    • Werbeartikel und Proben,
    • Materialien, die normalerweise für das Sponsoring verwendet werden,
    • Werbegeschenke und Geschenke zu bestimmten Anlässen an Personalmitglieder,
    • Geschäftsausstattung, Wäsche, Kleinmaterial, Kleinwerkzeug und Bürobedarfsmaterial
    • usw.

    Folgende Güter können zum Beispiel an die von der aktuellen Krise betroffenen Ukrainer gespendet werden:

    • Lebensmittel
    • Arzneimittel und Medizinprodukte
    • Kleidung 
    • Bettwäsche, Schlafsäcke, Zelte 
    • Taschenlampen 
    • Hygieneprodukte und Windeln 
    • Smartphones und Ladegeräte 
    • usw.

    Es können alle Arten von Gütern unabhängig von ihrem Wert gespendet werden. Einen jährlichen Höchstbetrag gibt es nicht. Es versteht sich von selbst, dass die gespendeten Güter den Opfern einer solchen Krise von Nutzen sein müssen. Luxuserzeugnisse sind daher im Allgemeinen ausgeschlossen.

    Spenden von Kriegsmaterial (Waffen, Munition usw.) sind ebenfalls ausgeschlossen.

  • Kann ich Güter kaufen, um sie an die von der Krise betroffenen Ukrainer zu spenden?

    In diesem Fall können Sie die MwSt., die Ihnen beim Kauf dieser Güter in Rechnung gestellt wird, nicht abziehen.

    Steuerpflichtige können ihr Recht auf Vorsteuerabzug keinesfalls geltend machen, wenn sie im Voraus wissen, dass die von ihnen erworbenen Güter dazu bestimmt sind, an die von der Krise betroffenen ukrainischen Bürger gespendet zu werden.

  • Welche administrativen Formalitäten müssen erfüllt werden?

    Sie müssen unbedingt nachweisen, dass die Güter, die Ihr Unternehmen verlassen haben, als Spende an die von der Krise betroffenen Ukrainer verwendet werden.

    Außer im Falle eines eventuellen Missbrauchs oder Betrugs gilt Ihre Spende als nachgewiesen, wenn Sie die folgenden drei Dokumente besitzen:

    1. Eine Bescheinigung der begünstigten Einrichtung

    Die begünstigte Einrichtung, die Ihre Spende erhält, muss Ihnen eine schriftliche Bescheinigung darüber ausstellen, dass die erhaltenen Güter ausschließlich und unentgeltlich an die von der Krise betroffenen ukrainischen Bürger verteilt werden.

    2. Ein Dokument, das die Spende bescheinigt

    Sie erstellen dieses Dokument, indem Sie mindestens die folgenden Informationen angeben:

    • das Datum der Spende,
    • den Namen oder den Gesellschaftsnamen, die Adresse und die MwSt.-Identifikationsnummer des spendenden Steuerpflichtigen.
    • den Namen oder den Gesellschaftsnamen, die Adresse und gegebenenfalls die Unternehmensnummer der begünstigten Einrichtung,
    • eine genaue und umfassende Beschreibung der gespendeten Güter sowie ihre Menge. Dieser Vermerk kann durch einen Kassenzettel oder die gescannte Liste der verteilten Güter ersetzt werden, der bzw. die dem Dokument, das die Spende bescheinigt, als Anhang beigefügt wird,
    • den Wert (ohne MwSt.) der gespendeten Güter. Dieser Wert wird zum Zeitpunkt der Spende bestimmt,
    • die Tatsache, dass es sich tatsächlich um eine Spende handelt (es wird also keine Vergütung verlangt),
    • einen Verweis auf Punkt 6 des Rundschreibens 2017/C/32 oder auf die Tatsache, dass es sich um eine „Spende an die Opfer einer Katastrophe (Krise in der Ukraine 2022)“ handelt.
       

    3. Eine Empfangsbestätigung

    Sie müssen eine Empfangsbestätigung vorsehen, die Sie von der begünstigten Einrichtung unterzeichnen lassen. Es kann sich dabei eventuell um die Unterschrift der Person, die die Spende entgegennimmt, auf dem Dokument, das die Spende bescheinigt, handeln (mit Vermerk ihrer Identität). Ziel ist es, dass Sie mit dieser Empfangsbestätigung nachweisen können, dass die Güter tatsächlich an die begünstigte Einrichtung übergeben wurden.

    Wenn Sie nicht im Besitz dieser drei Dokumente sind, werden wir die vorgelegten Nachweise von Fall zu Fall analysieren.

  • Warum muss ich diese Bedingungen erfüllen?

    Diese Maßnahme weicht von dem gesetzlichen Grundsatz ab, dass ein Steuerpflichtiger, der infolge des Erwerbs oder der Herstellung eines Gutes ein (vollständiges oder teilweises) Recht auf Vorsteuerabzug geltend gemacht hat, die Ausübung dieses Rechts auf Vorsteuerabzug berichtigen muss, wenn das Gut unentgeltlich abgetreten wird (außer in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen).

    Der spendende Steuerpflichtige muss also auf Verlangen des FÖD Finanzen nachweisen, dass seine Spende an die von der Krise betroffenen ukrainischen Bürger zu Recht nicht zu einer Berichtigung des Rechts auf Vorsteuerabzug führt, die in der MwSt.-Gesetzgebung vorgesehen ist.

  • Was besagt das Rundschreiben 2020/C/116 über die Lieferung von Lebensmitteln und lebenswichtigen anderen Gütern als Lebensmitteln zu Wohltätigkeitszwecken (9. September 2020)?

    Dieses Rundschreiben betrifft nur Spenden an Bedürftige, und zwar nur unter den darin genannten strengen Bedingungen.

    Das Rundschreiben gilt ausschließlich für Spenden an ukrainische Bürger, die ebenfalls bedürftig sind, und für den Fall, dass die Maßnahme „Spenden an Opfer einer Katastrophe“ nicht anwendbar ist.

    Darüber hinaus gilt das Rundschreiben 2020/C/116 für Spenden an Lebensmittelbanken, anerkannte karitative Einrichtungen und zugelassene Verteilungsplattformen. Diese sind tatsächlich nicht Gegenstand dieser Maßnahme.

    Weitere Informationen

  • Bis wann gilt diese Maßnahme?

    Diese Maßnahme gilt bis zum 31. Dezember 2024. Sie könnte je nach Entwicklung der Krise verlängert werden.