Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Verpflichtungen

Unternehmen, die zugelassene Plattformen hosten, müssen jedes Jahr eine Einkommenskarte 281.29 für jeden Empfänger von Einkünften ausstellen, der dem Besteuerungssystem der Sharing Economy unterliegt.

Diese Steuerpflichtigen müssen dem FÖD Finanzen diese Karten:

  • auf elektronischem Weg via Belcotax-on-web übermitteln,
  • und zwar spätestens am 28. Februar des Jahres, das auf das Jahr der Einkünfte folgt.

Diese Steuerpflichtigen müssen dem Empfänger der Einkünfte innerhalb derselben Frist (elektronisch oder auf Papier) ein Exemplar dieser Karten zustellen.