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Verschwundene oder verstorbene Begünstigte und Notaranderkonten ohne Verwaltungsberechtigung

Verschiedene Organisationen, Unternehmen, Fachkräfte usw. hinterlegen Geldmittel für ihre Kunden. Manchmal vergeht zwischen dem Erhalt der Gelder und der Erstattung an den Kunden viel Zeit, zum Beispiel, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen. Es kann passieren, dass der Verwahrer des Geldes den Kunden nicht mehr erreichen kann und die Gelder nicht erstattet werden können. Man spricht dann von einem verschwundenen Begünstigten. Diese Geldmittel können, im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung oder aus freien Stücken, bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse hinterlegt werden.

ÜBER E-DEPO EINE SICHERHEITSLEISTUNG HINTERLEGEN ODER EINE ERSTATTUNG BEANTRAGEN

Verfahren bei verschwundenen oder verstorbenen Begünstigten und Notaranderkonten ohne Verwaltungsberechtigung

Die Hinterlegungs- und Konsignationskasse bietet Organisationen, Unternehmen und Fachkräften die Möglichkeit, Gelder von unauffindbaren Begünstigten zu übertragen. Die Hinterlegungs- und Konsignationskasse bewahrt die Geldmittel so lange auf, bis der Anspruchsberechtigte ihre Erstattung beantragt.

  1. Verbinden Sie sich über MyMinfin mit unserer Anwendung e-DEPO (externer Link).
  2. Legen Sie in der Kategorie „Avoirs de titulaire introuvable ou décédé“ eine neue Akte an und folgen Sie den Anweisungen.

Kategorie „Verschwundene oder verstorbene Begünstigte“

Unter diese Kategorie fallen alle Vermögenswerte, die von einer natürlichen oder juristischen Person an eine (oder mehrere) natürliche oder juristische Person(en) überwiesen werden sollen, ohne dass dies gelingt. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Hinterlegung handeln von:

  • einem Notar ohne Verwaltungsberechtigung (Art. 5 des KE vom 10.01.2002),
  • einem Konkursverwalter im Rahmen der Ausbezahlung von Konkursgeldern (identifizierte Anspruchsberechtigte),
  • einem Rechtsanwalt,
  • dem FÖD Justiz für die Entschädigung eines Betrugsopfers,
  • einer Strafanstalt für einen freigelassenen oder entkommenen Gefangenen,
  • einem Arbeitgeber für einen ehemaligen Arbeitnehmer (Lohnberichtigungen, Kostenerstattung usw.),
  • einer Bank, bei der sich ein Kontoinhaber nicht mehr meldet, wenn dessen Vermögenswerte nicht unter das Gesetz zu ruhenden Vermögenswerten fallen,
  • einem Versicherer in Bezug auf Unternehmensleiterversicherungen für eine liquidierte Gesellschaft,
  • einem herrenlosen oder erbenlosen Nachlass oder einem Nachlass, der von den Erben abgelehnt wurde
  • usw.

Was ist ein Anderkonto? 

Ein Anderkonto ist ein Konto, das ein Rechtsanwalt eröffnet, um dort Geld zu hinterlegen, das er von seinen Mandanten erhält, um dieses Geld getrennt von seinen Vermögenswerten aufzubewahren. Die Vorgehensweise für Überweisungen, Erstattungen und die Verwaltung ist die gleiche wie bei Notaranderkonten.