Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zulassungsbedingungen - Einrichtungen, die Entwicklungsländern Hilfe leisten

Ihre Einrichtung muss:

  • Rechtspersönlichkeit besitzen,
  • in Belgien ansässig sein,
  • keine Gewinnerzielungsabsicht hegen, weder in eigenem Namen, noch im Namen ihrer Organe, noch im Namen ihrer Mitglieder als solche.

Ihre Einrichtung muss Tätigkeiten organisieren, die:

  • auf Hilfeleistungen für Entwicklungsländer ausgerichtet sind,
  • ergänzend zu den Aktivitäten sind, die belgische öffentliche Behörden oder internationale Organisationen, in denen Belgien Mitglied ist, in den vorerwähnten Bereichen ausüben.
  • Siehe auch die Website der Belgischen Entwicklungszusammenarbeit