Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zulassungsbedingungen - Einrichtungen, die Opfern schwerer Industrieunfälle Hilfe leisten

Ihre Einrichtung muss:

  • Rechtspersönlichkeit besitzen,
  • in Belgien ansässig sein,
  • keine Gewinnerzielungsabsicht hegen, weder in eigenem Namen, noch im Namen ihrer Organe, noch im Namen ihrer Mitglieder als solche.

Ihre Einrichtung muss Tätigkeiten ausüben, die:

  • darauf ausgerichtet sind, Opfern schwerer Industrieunfälle in Belgien oder im Ausland Hilfe zu leisten,
  • ergänzend zu den Aktivitäten sind, die die öffentliche Behörde oder internationale Organisationen, in denen Belgien Mitglied ist, im vorerwähnten Bereich ausüben.