Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zulassungsbedingungen - VoG, deren Zweck darin besteht, Tierheime zu betreiben

Ihre VoG muss:

  • Rechtspersönlichkeit besitzen,
  • in Belgien ansässig sein,
  • keine Gewinnerzielungsabsicht hegen, weder in eigenem Namen, noch im Namen ihrer Organe, noch im Namen ihrer Mitglieder als solche,
  • Tätigkeiten im Bereich des Betriebs eines Tierheims ausüben, so wie im Königlichen Erlass vom 27. April 2007 über die Zulassungsbedingungen für Einrichtungen für Tiere und der Bedingungen für die Vermarktung von Tieren definiert.