Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Reisen

Sie verreisen und möchten bei Ihrer Rückkehr Freunde und Familienangehörige mit Souvenirs überhäufen?
Das können Sie tun, aber es sind verschiedene Regeln damit verbunden!

Beachten Sie bitte Folgendes, wenn Sie Souvenirs von Ihrer Reise mitbringen möchten:

  • Die Menge Bargeld, die Sie mit sich führen ist begrenzt.
  • Haustiere  können in bestimmten Fällen auf Reisen mitgenommen werden.
  • Einige Souvenirs schaden bedrohten Tier- und Pflanzenarten (Statuen und Schmuck aus Elfenbein, Handtaschen und Schuhe aus Reptilienhaut oder Schmuck und Dekorationen aus Korallen usw.).
  • Einige Souvenirs stellen auch eine Gefahr für Ihre Gesundheit, Ihre Sicherheit oder die Wirtschaft dar: Es geht hier um nachgeahmte Waren.

Die Do’s und Don’ts finden Sie in der Broschüre  'Informiert reisen' (PDF, 9.38 MB) oder schauen Sie sich unser „Informiert reisen“-Video an.

Der Zoll erhält regelmäßig Bemerkungen von Reisenden dazu, dass ihr Gepäck geöffnet wurde. Wir möchten die Reisenden darauf hinweisen, dass ihr Gepäck von den Zolldiensten STETS IN ANWESENHEIT DES EIGENTÜMERS/BEFÖRDERERS durchsucht wird.