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FAQ

Packstücke

  • Nach Belgien versandte internationale Pakete. Gemeinsame Mitteilung von Zoll und bpost

    Jemand erwartet ein Paket von außerhalb der Europäischen Union und möchte wissen, wo sein Paket sich befindet: beim Zoll oder bei bpost. Der Zoll und bpost möchten in gegenseitigem Einvernehmen ihre Kundschaft über ihre jeweilige Verantwortung bei der Einfuhr von Paketen informieren.

    Die Generalverwaltung Zoll und Akzisen (der Zoll) ist mit der Kontrolle der in die Europäische Union eingehenden Ware und mit deren Besteuerung beauftragt. Es können auch Kontrollen für europäische Waren durchgeführt werden.
    Bpost meldet die Pakete an, befördert sie zum Empfänger und nimmt die eventuellen Zollabgaben und die MwSt. ein.

    Lesen Sie hier die gemeinsame Mitteilung.

  • Wo befindet sich mein online gekauftes Päckchen?

    Der Zoll kann Ihnen keine Auskunft über den Status Ihres Päckchens geben.

    Wenn Sie in der Sendungsverfolgung den Begriff „Zoll“ sehen, bedeutet das immer, dass der Zoll im Besitz Ihres Päckchens ist. Dies ist ein allgemeiner Hinweis darauf, dass die Sendung bestimmten administrativen Einfuhrformalitäten und/oder -kontrollen unterliegt. Bei der Einfuhr bestimmter Waren werden andere Kontrollstellen wie die FAAGP, FASNK, BIPT usw. eingeschaltet. Die Erledigung dieser Formalitäten kann manchmal einige Zeit beanspruchen.

    Kontaktieren Sie daher immer erst Ihren Kurierdienst. Wenn Sie diesen kontaktieren, müssen Sie die Tracking-Nummer bereithalten.

  • Welche Rolle spielt der Zoll?

    Die Generalverwaltung Zoll und Akzisen (der Zoll) ist für Kontrolle und Besteuerung der Waren zuständig, die in das Gebiet der Europäischen Union gelangen. Es können aber auch Kontrollen für europäische Waren vorgenommen werden.

    In der Praxis greift der Zoll nur bei Sicherheitskontrollen und bei der Überprüfung der Waren ein:

    • Sicherheitskontrolle: Der Zoll kann immer eine Sicherheitskontrolle (aufgrund einer Risikoanalyse) für alle in die EU durch die Post oder Expressversanddienste eingeführten Pakete durchführen.

      Der Zoll prüft, ob die Waren zugelassen sind und beschlagnahmt verbotene Waffen, Fälschungen, verbotene Arzneimittel, Drogen und bestimmte Lebensmittel.

      Die Post- oder Expressversanddienste geben dem Zoll zu diesen Kontrollzwecken Zugang zu ihren Einrichtungen.
       

    • Überprüfung: Zwecks einer korrekten Besteuerung kontrolliert der Zoll, ob die beigefügte Anmeldung, die vom Post- oder Expressversanddienst verfasst wurde, der versandten Ware entspricht. Danach gibt er die Waren zur Auslieferung frei.

  • Kann der Zoll meine Sendung blockieren?

    Der Zoll kann Ihre Sendung in folgenden Fällen (für die Dauer der Untersuchung) einbehalten oder beschlagnahmen:

    • Es besteht ein Verdacht auf einen Verstoß, der eine zusätzliche Untersuchung erfordert.

    • Es liegt ein offensichtlicher Verstoß vor: Verstoß gegen Sicherheitsmaßnahmen, gesundheitspolizeiliche Maßnahmen, wirtschaftliche Maßnahmen (Fälschung, Betäubungsmittel usw.).

    • Es besteht eine Genehmigungspflicht (Waffen usw.) und nicht alle Bedingungen sind erfüllt (z. B. fehlende Angaben usw.).

    • ...
  • Wie berechne ich die Zusatzkosten für mein online gekauftes Päckchen (Abgaben und Steuern)?

    Wenn Waren außerhalb EU gekauft wurden oder Sie Geschenke von einem Familienmitglied oder einer Freundin aus einem Nicht-EU-Land erhalten, dann müssen Sie, abhängig von der Ware, bestimmte Abgaben bezahlen, nämlich Einfuhrabgaben, MwSt., Akzisen usw.

    Für jede Art von Waren gibt es einen besonderen Warencode und einen Tarif für Einfuhrabgaben, die in der Anwendung Tarbel zu finden sind. Alle Waren sind in verschiedene Gruppen unterteilt. Für jede Ware wird vermerkt, welche Abgabe bezahlt werden muss. Diese Suche ist nicht einfach, aber Sie können sich von einem Zollvertreter helfen lassen.

    Die Einfuhrabgaben werden auf den Zollwert berechnet (Kaufpreis + Kosten, u. a. Beförderungskosten). Die MwSt. wird auf den Gesamtbetrag von Zollwert und Abgaben berechnet.

    Auch der Kurierdienst berechnet Zollkosten, die sogenannten Anmeldekosten (Kurierdienst gestellt die Waren beim Zoll und bezahlt Kosten, um die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen). Diese Zollkosten werden nicht vom Zoll bestimmt, sondern von den Post- oder Kurierdiensten, die Ihre Sendung befördern. Diese Kosten können Sie auf der Website des Kurierdienstes finden.

    Sie haben zwei Möglichkeiten:

    Sie erhalten Waren aus Ländern innerhalb der Europäischen Union

    Sie erhalten Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union

  • Akzisensteuerpflichtige Waren oder Erzeugnisse online kaufen: Was ist die Besonderheit beim Kauf von Alkohol, alkoholischen Getränken und anderen nichtalkoholischen Getränken und Tabak?

    Wer hat als Privatperson noch nie Einkäufe über einen Onlineshop getätigt?  

    Es gibt nichts Bequemeres: Produkt auswählen, bestellen, bezahlen, die Lieferung abwarten und genießen... 

    Dass z. B. bei Ankäufen über China oder amerikanischen Onlineshops Vorsicht geboten ist, ist allgemein bekannt. Es ist eine böse Überraschung, wenn Sie unerwartet zusätzlich zum gezahlten Preis noch die Einfuhrabgaben und die MwSt. bei der Einfuhr in die Europäische Union bezahlen müssen. Die Medien haben bereits mehrfach darüber berichtet. 

    Vorsicht ist ebenfalls beim Ankauf von Alkohol, alkoholischen Getränken, Tee, Kaffee oder anderen nichtalkoholischen Getränken über einen Onlineshop geboten!  

    Der Ankauf der vorgenannten Produkte über einen belgischen Onlineshop, der in Belgien niedergelassen ist, stellt kein Problem dar.  

    Ankäufe über einen Onlineshop in einem anderen EU-Mitgliedstaat können sich jedoch als problematisch erweisen. Aufgrund der Akzisengesetzgebung wird die Zahlung der belgischen Akzisen fällig, obwohl Ihr Verkäufer bereits Akzisen im Abgangsmitgliedstaat gezahlt hat.

    Da die erworbenen Getränke in Belgien verzehrt werden, entsteht in Belgien eine Schuld bezüglich der Akzisen, des Verpackungsbeitrags und der MwSt.. 

    Trotz des freien Warenverkehrs in der EU sind die Abgaben für Akzisen, Verpackungsbeiträge und MwSt. im Prinzip in dem Mitgliedstaat geschuldet, in dem sie verzehrt werden.  

    Eine Falle... 

    Oft sieht es so aus, als ob Sie in einem belgischen Onlineshop oder in einem ausländischen Onlineshop mit Verkaufsstelle in Belgien bestellen, in Wahrheit stammen die gekauften Getränke aber aus einem anderen EU-Mitgliedstaat.

    Das Lesen der Verkaufs- und Lieferbedingungen kann sich als nützlich erweisen; man sollte jedoch wissen, dass sie in Bezug auf die Akzisengesetzgebung nicht immer korrekt sind. Vorsicht ist also geboten und es kann ebenfalls nützlich sein, sich beim Verkäufer zu erkundigen! 

    Alkohol und alkoholische Getränke 

    Für Alkohol und alkoholische Getränke sind keine Abgaben in Belgien geschuldet, wenn Sie diese als Privatperson in einem Onlineshop einkaufen, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelegen ist, und deren Beförderung aus dem anderen EU-Mitgliedstaat selbst übernehmen. Dieses Szenario ist aber nicht wirklich das Ziel eines Internetkaufs! 

    Wenn der Verkäufer des in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelegenen Onlineshops Alkohol und alkoholische Getränke aus diesem EU-Mitgliedstaat zu Ihnen als Privatperson befördert, spricht man von einem „Fernverkauf“. Akzisen, Verpackungsbeiträge und MwSt. sind ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Waren in Belgien geschuldet. 

    Im Prinzip muss der ausländische Verkäufer, der die Beförderung zu Ihnen als Privatperson übernimmt, oder sein Steuervertreter die Abgaben für Akzisen, Verpackungsbeiträge und MwSt. zahlen. Wenn dieser es jedoch nicht getan hat, können Sie in letzter Instanz als Empfänger verpflichtet werden, die Abgaben in Belgien zu entrichten.  

    Das ist nie angenehm, vor allem wenn Sie davon ausgegangen sind, ein gutes Geschäft gemacht zu haben! 

    Alkoholfreie Getränke, Tee und Kaffee

    Für alkoholfreie Getränke, Tee und Kaffee sind keine Abgaben in Belgien geschuldet, wenn Sie diese als Privatperson in einem Onlineshop einkaufen, der in einem anderen EU-Mitgliedstaats gelegen ist, und deren Beförderung aus dem anderen EU-Mitgliedstaat selbst übernehmen. Dieses Szenario ist aber nicht wirklich das Ziel eines Internetkaufs! 

    Wenn der Verkäufer jedoch alkoholfreie Getränke, Tee oder Kaffee in seinem Onlineshop anbietet und sie Ihnen als Privatperson nach Belgien liefert, muss er die belgischen Akzisen zahlen. 

    Um böse Überraschungen zu vermeiden, achten Sie darauf, dass die Rechnung inklusive der Akzisensteuer ausgestellt wird. 

    Für Raucher... 

    Der Kauf und Verkauf von Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren, Rauchtabak, Pfeifentabak usw.) über Onlineshops oder Internetplattformen ist in Belgien verboten. 

    Alle Onlineshops, auch diejenigen aus EU-Mitgliedstaaten oder Nicht-EU-Ländern , die Tabakwaren online verkaufen, auch die Shops in Belgien, handeln illegal. Sie können auch als Käufer in Belgien bestraft werden. 

    Es ist in Belgien auch verboten, E-Zigaretten (nikotinhaltig) und deren Nachfüllungen über einen Onlineshop zu verkaufen. 

    Schließlich... 

    Wussten Sie schon, dass die Akzisensteuersätze noch in allen EU-Mitgliedstaaten verschieden sind? Möchten Sie wissen, wie hoch die Akzisensteuer in Belgien ist? Die geltenden Akzisensteuersätze finden Sie unter www.fisconetplus.be, Fiscalité, Accises, Directives administratives, taux d'accises (1). 

    (1) Die hier genannten Beträge sind rein informativ und können nicht bei eventuellen Feststellungen verwendet werden, da sie nicht immer aktuell sind oder falsch sein können.

  • Welche Formalitäten sind zu erledigen bei einer Sendung von geringem Wert (höchstens 45 Euro)?

    Die Sendungen, für die eine vollständige Zollfreiheit gilt, können zwar ohne weitere Formalität eingeführt werden, können jedoch einer eventuellen Zollkontrolle unterworfen werden.

    Von einer Privatperson versandte Waren

    Sie erhalten Waren von einer Privatperson aus dem Ausland

    Wenn ein Familienmitglied, ein Freund oder eine Bekanntschaft (die Person ist außerhalb der europäischen Union ansässig), Ihnen als Privatperson ein Paket sendet, müssen Sie die Einfuhrabgaben, die MwSt. und gegebenenfalls die Akzisen zahlen, auch wenn es ein Geschenk ist. 

    Unter gewissen Bedingungen können Sie von diesen Steuern befreit werden.

    Was sind diese Bedingungen?

    1. Es muss sich um eine Sendung von Privatperson zu Privatperson handeln.

    2. Als Empfänger müssen Sie in Belgien ansässig sein.

    3. Die Sendung muss nichtkommerzieller Art sein. Als solche gelten Sendungen, die:

    • gelegentlich erfolgen, 

    • sich ausschließlich aus Gütern zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Empfängers oder Familienangehörigen bestimmt sind, in Bezug auf Art oder Menge der Güter nicht darauf schließen lassen dürfen, dass die Einfuhr zu gewerblichen beziehungsweise kommerziellen Zwecken erfolgt, 

    • der Empfänger ohne irgendeine Bezahlung vom Absender zugesandt erhält.

    4. Der Wert der Sendung darf 45 Euro nicht überschreiten.

    Der Wert ist auf 45 Euro pro Sendung begrenzt, die unter Punkt 5 bezeichneten Waren einbegriffen. Wenn ein Versand, dessen Gesamtwert 45 Euro übersteigt, aus verschiedenen Waren besteht, kann diese Regelung nur angewandt werden, wenn die Sendung in einen Teil an Waren, die allein oder zusammen 45 Euro nicht übersteigen, und in einen anderen Teil aufgeteilt werden kann. Dann erhalten Sie die Steuerbefreiung für diesen ersten Teil. Die Einfuhrabgaben und Steuern müssen für den anderen Teil bezahlt werden.

    Nachfolgend eine indikative Berechnung zur Verdeutlichung:

    Ein Packstück enthält vier Artikel.

    Eine Uhr von 100 Euro, ein Spielzeug von 15 Euro, eine DVD von 20 Euro und ein Videospiel von 30 Euro.

    Regel: Waren für einen Gesamtwert von höchstens 45 Euro können für die Steuerbefreiung zugelassen werden.

    Welche Kombinationen können für die Steuerbefreiung zugelassen werden?

    • Das Spielzeug und die DVD, Gesamtwert 35 Euro.

    • Das Spielzeug und das Videospiel, Gesamtwert 45 Euro.

    Alle anderen Kombinationen sind ausgeschlossen, da der Wert der Kombination immer 45 Euro übersteigt.

    Für die restlichen Artikel müssen alle Einfuhrabgaben bezahlt werden.

    Achtung: Der Wert einer Ware darf nicht aufgeteilt werden. Wenn der Wert einer Ware mehr als 45 Euro beträgt, müssen Sie die Abgaben auf den Gesamtwert dieser Ware entrichten.

    5. Für bestimmte Erzeugnisse gibt es mengenmäßige Begrenzungen:

    Außer der Begrenzung im Wert dieses Packstücks (höchstens 45 Euro) werden ebenfalls mengenmäßige Begrenzungen auf bestimmte Waren angewandt. Diese Begrenzung ist daher ebenfalls anzuwenden, wenn der Wert weniger als 45 Euro beträgt.

    In dieser Tabelle finden Sie die Waren, für die die Steuerbefreiung pro Sendung begrenzt ist, sowie die Mengenbegrenzung für jede von ihnen.

  • Für welche Pakete/Sendungen brauchen Sie trotzdem weder Zollabgaben, noch MwSt. zu bezahlen (d. h. Sie sind von diesen Steuern und Abgaben befreit)?

    Bei Sendungen mit geringem Wert sind Sie von diesen Steuern befreit. Es handelt sich um Sendungen, bei denen der Eigenwert der Waren pro Sendung 22 Euro für die MwSt. und 150 Euro für die Einfuhrabgaben nicht übersteigt.

    Diese Tabelle zeigt, wann die MwSt. und die Einfuhrabgaben geschuldet sind:

    Gesamtkosten des Pakets (Warenkosten ohne Beförderungskosten)

    MWST

    Einfuhrabgaben

    < oder = 22 Euro

    nicht anwendbar

    nicht anwendbar

    > 22 Euro < oder = 150 Euro

    geschuldet

    nicht anwendbar

    > 150 Euro

    geschuldet

    geschuldet

    Diese Steuerbefreiung für Sendungen mit geringem Wert ist jedoch nicht für folgende Waren anwendbar: alkoholische Erzeugnisse, Parfüms und Eaux de toilette, Tabak und Tabakerzeugnisse. Für diese Erzeugnisse ist die Steuerbefreiung pro Sendung auf die jeweilige festgelegte Menge begrenzt. Nähere Auskünfte finden Sie in dieser Tabelle.

  • Was muss ich tun, wenn mein online gekauftes Päckchen beschädigt ist?

    1) Beschädigung des Päckchens durch Ihren Post- oder Kurierdienst

    Der Antrag auf Erstattung der Zollkosten muss von Ihrem Post- oder Kurierdienst gestellt werden, der Ihre Ware befördert hat. Dieser muss auch das Anmeldeformular ausfüllen, die Beträge einnehmen und den Antrag auf Erstattung in die Wege leiten.

    Im Prinzip darf Ihr Päckchen nicht ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Zollbehörde zurückgesandt werden (nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrem zuständigen Team Folgemaßnahmen-Anmeldung.

    Ohne diese Zustimmung ist es sehr schwierig nachzuweisen, dass es genau die gleichen Waren sind, die wegen Beschädigung zurückgesandt werden.

    Die Akte für die Rückgabe muss anhand schriftlicher Beweise und/oder Mitteilungen schlüssig sein.

    2) Beschädigung eines Päckchens durch unsere Zolldienste

    In erster Instanz muss festgestellt werden, dass der Schaden durch unsere Dienste verursacht wurde und nicht durch den Post- oder Kurierdienst.

    Wenn feststeht, dass die GVZ&A die Waren beschädigt hat, wird das Verfahren für Schäden an Dritten angewandt.

    Bedingungen:

    • Der Erstattungsantrag (Typ C) muss innerhalb eines Jahres nach Datum der Annahme der Anmeldung eingereicht werden. Dieses Antragsformular finden Sie unter - Erstattung Typ C
    • Sie müssen die Waren zuerst bei den Zollbehörden gestellen, bevor Sie sie zurücksenden. Diese Zustimmung ist notwendig, damit gewährleistet wird, dass exakt dieselben Waren zurückgesandt werden (nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrem zuständigen Team Folgemaßnahmen-Anmeldung.
    • Der Akte müssen Sie die Rechnung, die Zahlungsnachweise, Fotos usw. (zur Begründung) zusammen mit der Regulierungsanmeldung in PLDA beifügen.
    • Es wurden Mindestbeträge pro Erzeugnis (es handelt sich um eine Zolltariflinie) festgelegt, um eine Erstattung zu erhalten: 10 Euro für die Einfuhrabgaben und 7 Euro für die MwSt.

    Nur Steuern werden erstattet. Andere Kosten (z. B. Beförderungskosten) werden nicht von der Zollverwaltung erstattet!

    Sie müssen der Akte die Rechnung, die Zahlungsmodalitäten, Fotos (zur Begründung) sowie eine Regulariesierungsanmeldung über PLDA beilegen.​

  • Sie sind mit dem Betrag der zu zahlenden Steuern (= Einfuhrabgaben, MwSt. und eventuelle Akzisen) nicht einverstanden. Was können Sie tun?

    In bestimmten Fällen können die Einfuhrabgaben und die MwSt. bei der Einfuhr erstattet werden. Das ist der Fall, wenn der eingezogene Betrag höher ist als der gesetzlich geschuldete.

    Was müssen Sie nun tun?

    Sie stellen einen Antrag bei bpost oder dem Expressversanddienst, der mit der Anmeldung oder der Quittung und ausreichend Belegen begründet wird. Diese Dienste treten auch als Vermittler gegenüber dem Zoll auf.

    Wenn sich herausstellt, dass es sich um einen Fehler bei bpost oder dem Expressversanddienst handelt, erstatten bpost oder der Expressversanddienst die zu Unrecht in Rechnung gestellten Beträge sofort.

    Wenn der zu viel eingenommene Betrag jedoch das Ergebnis einer falschen Angabe des Wertes in den Versanddokumenten ist, dann stellen bpost und die Expressversanddienste die Verwaltungskosten für die Hinterlegung einer Erstattungsakte in Rechnung. Da diese Kosten gegebenenfalls schwanken können, nehmen Sie vorzugsweise Kontakt mit dem Post- oder Expressversanddienst auf.

    Der Post- oder Expressversanddienst wird Ihnen die Erstattung erst nach effektiver Erstattung vom Zoll gewähren, und das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

  • Infoshopping.be

    Diese Website, die vom FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie erstellt wurde, soll Ihnen auf spielerische und benutzerfreundliche Weise die auf den elektronischen Geschäftsverkehr in Belgien anwendbaren Regeln näher bringen. Auf dieser Website finden Sie als Verbraucher Erläuterungen zu allen Schritten des Online-Kaufs und zu Ihren Rechten und Pflichten für jeden dieser Schritte.

  • Warum wird mein Päckchen, das ich online gekauft habe, vernichtet?

     1) Verdacht auf nachgeahmte Waren

    Wenn Sie einen Bescheid erhalten, dass ihr online gekauftes Päckchen vernichtet wird, bedeutet das, dass der Zoll die Waren zurückbehält, weil vermutet wird, dass es sich um Nachahmungen handelt.

    Standardverfahren

    Im Standardverfahren werden diese Waren dann von einem Experten der Marke (dem sogenannten „Markeninhaber“) untersucht, um zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Nachahmung handelt. Wenn das der Fall ist, kann der Markeninhaber Ihnen, dem Adressaten, die Kosten für diese Prüfung berechnen.

    Verfahren für Sendungen mit „geringem Wert“

    Diese Sendungen werden nicht von einem Experten untersucht. Wenn Sie mit der Vernichtung der Waren einverstanden sind, werden diese vernichtet und die Marke kann Ihnen die entstandenen Kosten nicht berechnen. 
    Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden die Waren auf Nachahmung geprüft:

    • Wenn sich die Ware als Originalware erweist, erhalten Sie sie trotzdem.
    • Wenn sich jedoch herausstellt, dass die Waren Nachahmungen sind, kann die Marke rechtliche Schritte gegen Sie einleiten und alle entstandenen Kosten von Ihnen zurückfordern.

    Die Widerspruchsfrist läuft 10 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem Sie über die Feststellungen durch den Zoll informiert wurden. Wenn wir Ihrerseits keine Antwort erhalten, gehen wir von einem stillschweigenden Einverständnis aus.

    Beschwerden an den Absender

    Wenn Sie eine Beschwerde gegen die Firma einlegen möchten, bei der Sie Ihre Waren gekauft haben, verwenden Sie bitte diesen Link.

    Rückforderung Ihres Kaufpreises

    Sie können auch versuchen, den Kaufpreis vom Verkäufer zurückzufordern. Senden Sie ihm einen schriftlichen Antrag auf Erstattung. Wenn Sie den Kauf mittels Kreditkarte getätigt haben, können Sie die Transaktion beim Aussteller Ihrer Kreditkarte beanstanden. Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Ihnen den Betrag erstatten. Weitere Auskünfte finden Sie auf dieser Website.

    Wenn Sie Ihre Waren über AliExpress gekauft haben, finden Sie Informationen unter folgenden Links:

    2) Sicherheit von Waren, Wirtschafts- und Umweltmaßnahmen

    Bestimmte Waren dürfen nicht einfach so ein- oder ausgeführt werden, z. B. Waffen, geschützte Tier- und Pflanzenarten (CITES), nachgeahmte Ware usw.

    Informieren Sie sich darüber und lesen Sie die verschiedenen Rubriken auf unserer Website (Nachahmungen, CITES usw.) durch.